Update Öffnungszeiten

28.April 2022

Gute Nachrichten für alle Nachteulen:
ab Mai ist der BOILER in der Woche wieder täglich bis 6 Uhr morgens geöffnet. Der Nachtschwärmertarif von nur 18 Euro gilt an diesen Tagen bereits ab 23 Uhr.
Damit kehren wir nach über zwei Jahren wieder zu unserem Normalbetrieb zurück und freuen uns auf Euren Besuch.

Unsere Öffnungszeiten zu Ostern:

14.04.2022 (Gründonnerstag)12:00 Uhr bis 6:00 Uhr
15.04.2022 (Karfreitag) ab 12:00 Uhr geöffnet
16.04.2022 durchgehend geöffnet
17.04.2022 (Ostersonntag)*durchgehend geöffnet
18.04.2022 (Ostermontag)durchgehend bis Dienstag 6:00 Uhr geöffnet
*Achtung: am Ostersonntag gilt von 6 Uhr bis Mitternacht ein Eintrittspreis von 30,00 €.
Mehrfachkarten bleiben ohne Zuschlag gültig!

Update Corona-Maßnahmen

Gemäß der Senatsentscheidung den bundesweiten Vorgaben zum Corona-Basisschutz zu folgen, entfallen im BOILER zum 1.4.2022 alle verbliebenen Corona-Einschränkungen.

Ab diesem Tag entällt die 2G+ Regelung:
die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises ist nicht mehr erforderlich!

Vielen Dank an unsere Gäste und Mitarbeitenden, die diese Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren mitgetragen haben.

Es bleibt weiter unsere Bitte, bei Erkältungssymptomen von einem Besuch abzusehen. Ebenso empfehlen wir unseren Gästen einen regelmäßigen Corona-Test um gegebenenfalls auftretende Infektionsketten rechtzeitig zu erkennen.
Unseren Mitarbeitern bieten wir diese selbstverständlich regelmäßig im Rahmen der betrieblichen Arbeitssicherheit an.

Update Wochenendbetrieb:

Die Clubs in Berlin begrüßen Ihre Gäste wieder – daher wird ab dem kommenden Wochenende auch der BOILER am Wochenende wieder durchgehend geöffnet sein.
Wir wir sind dann wieder jeden Freitag von 12:00 Uhr bis Montags um 6:00 Uhr für Euch da.

Update: 2G-plus bleibt vorerst bestehen

Ab Freitag, dem 4.März sollten vereinfachte Voraussetzungen für den Besuch des BOILERS gelten. Auf Grund einer Diskrepanz in den Formulierungen zwischen der Senats-Pressemitteilung vom 1.3.2022 und der erst am 4.3.2022 veröffentlichten Textfassung der aktuell gültigen COVID-Schutzverordnung bleibt die 2G-plus-Regelung zunächst doch weiter bestehen.

Das bedeutet, dass für einen Besuch im BOILER auch weiterhin ein aktueller Test vorgelegt werden muss, wenn keine dritte Impfung nachgewiesen werden kann.